Löhne und Gehälter
Als Gegenleistung für ihre Tätigkeiten im Unternehmen, erhalten die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber monatliche Lohn- bzw.
Gehaltszahlungen.
Im Arbeitsvertrag ist ein Bruttolohn/-gehalt vereinbart. Von diesem behält der Arbeitgeber steuerliche Abzüge und
Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen ein.
Bruttolohn/-gehalt |
- steuerliche Abzüge |
- Sozialversicherungsbeiträge |
= Nettolohn/-gehalt |
Die steuerlichen Abzüge umfassen:
- die Lohnsteuer (hängt ab von der Höhe des Bruttolohns/-gehalt, der Lohnsteuerklasse und der Anzahl der Kinderfreibeträge),
- den Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) und
- die Kirchensteuer (8 % der Lohnsteuer, vermeidbar).
Sozialversicherungsbeiträge werden einbehalten für:
- die gesetzliche Arbeitslosenversicherung,
- die gesetzliche Krankenversicherung,
- die gesetzliche Pflegeversicherung und
- die gesetzliche Rentenversicherung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge, d. h. dem Arbeitnehmer werden jeweils nur
der halbe Prozentsatz abgezogen (Ausnahme Krankenversicherung: hier zahlt der Arbeitnehmer etwas mehr).
Übersicht über die derzeit geltenden Beitragssätze.