Steht im neuen Jahr die tatsächliche Höhe des Aufwandes fest (Rechnungseingang), so wird die Rückstellung wieder aufgelöst.
Nach der Reparatur des Kundendienstfahrzeugs erhalten wir von der Werkstatt am 07.01. eine Rechnung über 2.000,00 € netto. Die Rückstellung aus dem Vorjahr beträgt 2.000,00 €.
3900 SORST | 2.000,00 | |||
2600 VORST | 380,00 | an | 4400 VE | 2.380,00 |